Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fasswerk – Edelsteinfasser

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Edelsteinfasserarbeiten, Nachfassarbeiten, Reparaturen, Umarbeitungen sowie sonstige Dienstleistungen zwischen Fasswerk – Edelsteinfasser (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt mit Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

Bereits begonnene Arbeiten können nicht mehr storniert werden. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

§ 3 Kundenmaterial

Der Auftraggeber versichert, zur Übergabe der Schmuckstücke und Edelsteine berechtigt zu sein.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bekannten Informationen über das eingelieferte Material mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere:

  • bekannte Beschädigungen oder Vorschäden,

  • frühere Reparaturen oder Fassarbeiten,

  • Behandlungen des Edelsteins (z. B. Öl-, Harz- oder Glasfüllungen, Erhitzen oder Bestrahlung),

  • sonstige Besonderheiten, die für die Bearbeitung relevant sein können.

Eine gemmologische Untersuchung oder Prüfung auf verdeckte Materialfehler ist nicht Bestandteil des Auftrags.

§ 4 Besonderheiten bei Edelsteinen

Edelsteine sind Naturprodukte und können innere Spannungen, Einschlüsse, Mikrorisse oder andere Materialbesonderheiten aufweisen, die äußerlich nicht erkennbar sind.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Fassen eines Edelsteins eine mechanische Bearbeitung darstellt und trotz größter fachlicher Sorgfalt materialbedingte Schäden wie Brüche, Ausbrüche oder Abplatzungen entstehen können, ohne dass ein Bearbeitungsfehler vorliegt.

Dieses werkstoffbedingte Risiko wird vom Auftraggeber anerkannt.

Für Schäden, die ausschließlich auf natürliche Materialeigenschaften, verborgene Materialfehler oder nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Haftung

Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln des Goldschmiede- und Edelsteinfasserhandwerks mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt.

Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 6 Wertangabe und Versicherung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Wiederbeschaffungswert der übergebenen Schmuckstücke und Edelsteine vor Auftragserteilung anzugeben.

Der Auftraggeber ist für eine ausreichende Transport- und Sachversicherung verantwortlich.

Für Schäden oder Verluste infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse haftet der Auftragnehmer ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

§ 7 Versand

Der Versand und Rückversand erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Auf Wunsch erfolgt der Versand entsprechend dem angegebenen Warenwert versichert.

§ 8 Bearbeitungs- und Lieferzeiten

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang sämtlicher erforderlicher Materialien und Informationen in der Regel bis zu 14 Kalendertage.

Diese Angabe dient der Orientierung und stellt keinen verbindlichen Liefertermin dar.

Bei außergewöhnlichem Arbeitsaufkommen, Materialengpässen, notwendigen Rückfragen oder unvorhersehbaren Ereignissen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.

Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 9 Reklamationen und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

Nach Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die ausgeführten Arbeiten.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 10 Edelmetallabfall

Der bei der Bearbeitung entstehende Edelmetallabfall (z. B. Fräs-, Bohr-, Feil- und Polierstaub sowie Fasserstich) geht aufgrund der technischen Abläufe und der branchenüblichen Praxis in das Eigentum des Auftragnehmers über.

Eine getrennte Erfassung des Edelmetallabfalls einzelner Aufträge ist technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Bild- und Nutzungsrechte

Sofern der Auftraggeber der Nutzung nicht vor Beginn der Arbeiten schriftlich widerspricht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die überlassenen Schmuckstücke und Edelsteine vor, während und nach der Bearbeitung zu fotografieren oder zu filmen.

Die hierbei entstandenen Aufnahmen dürfen zu Dokumentations-, Portfolio- und Werbezwecken verwendet werden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook oder LinkedIn), in Printmedien sowie in sonstigen Werbemedien.

Personenbezogene Daten oder Angaben zum Eigentümer werden hierbei nicht veröffentlicht.

Bei vertraulichen Projekten oder Einzelanfertigungen kann der Auftraggeber der Veröffentlichung vor Beginn der Arbeiten schriftlich widersprechen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag bleibt die gelieferte oder bearbeitete Ware, soweit rechtlich zulässig, Eigentum des Auftragnehmers.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.